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Ab dem 18. Februar 2024 dürfen bestimmte Batterien und Akkus aufgrund einer bedeutenden Änderung der EU-Batterieverordnung nicht mehr verkauft werden. Die neue Verordnung hat das Ziel, die Umweltauswirkungen von Batterien zu minimieren und das Recycling von Altbatterien zu verbessern.

Alle Händler und Hersteller von Batterien und Akkus sind ab dem 18. Februar 2024 gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzunehmen. Stationäre Händler müssen entsprechende Sammelbehälter zur Verfügung stellen, während im Onlinehandel die Rücknahme auf dem Postweg erfolgen muss.

Ab diesem Datum müssen Batterien und Akkus zusätzliche Richtlinien erfüllen, um verkauft werden zu dürfen. Sie müssen eine klare Kennzeichnung wie Produkt-, Serien- oder Chargennummer aufweisen und den Namen des Herstellers/Importeurs, eine postalische Anschrift oder die Internet- und E-Mail-Adresse angeben. Zudem müssen sie mit einem CE-Siegel versehen sein. Batterien und Akkus, die diese Kennzeichnungen nicht aufweisen, dürfen nicht verkauft werden. Darüber hinaus dürfen Batterien und Akkus ab August 2024 nicht mehr als 0,01 Prozent Blei enthalten.

Die neue Verordnung hat auch Auswirkungen auf die Hersteller und die Recyclingindustrie. Sie verlangt, dass Batterien gut sichtbare, lesbare und unverwischbare Informationen enthalten, darunter die Lebensdauer, Ladekapazitäten, Verpflichtung zur getrennten Sammlung, Batterieart und chemisches System, gefährliche Stoffe und kritische Rohstoffe und Sicherheitsrisiken. Ab dem 18. Februar 2027 müssen Batterien einen QR-Code besitzen, um alle Informationen in einer elektronischen Akte einsehen zu können.

Diese Änderungen sind Teil der Bemühungen der EU, die Umweltauswirkungen von Batterien zu minimieren und die Nachhaltigkeit zu fördern. Falsch entsorgte Batterien, insbesondere Lithium-Batterien, sind eine Hauptursache für Brände in Abfallbehandlungsanlagen. Durch die Verbesserung der Rücknahme und des Recyclings von Batterien und die Verringerung des Bleigehalts in Batterien hofft die EU, diese Umweltauswirkungen zu reduzieren.