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Issa Remmo, Chef eines bekannten Clans, strebt die deutsche Staatsbürgerschaft an. Er ist in Grabowhöfe gemeldet, lebt dort aber nicht.

In der aktuellen Debatte um die mögliche Einbürgerung von Issa Remmo, einem Mitglied der bekannten Remmo-Familie, hat sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) deutlich positioniert.

Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor angefragt und damit eine öffentliche Diskussion ausgelöst, obwohl bisher keine Bestätigung für einen Einbürgerungsantrag von Issa Remmo vorliegt.

Faeser betonte in ihrer Reaktion die strengen Kriterien des neuen Staatsangehörigkeitsrechts. Sie machte klar, dass Personen, die kriminelle Handlungen begangen haben, Antisemiten, Menschen, die sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, Männer, die die Gleichberechtigung von Frauen nicht achten, und Personen, die nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie sorgen können, nicht für die deutsche Staatsbürgerschaft in Frage kommen.

Diese Aussage unterstreicht die roten Linien, die die Bundesregierung im Staatsangehörigkeitsrecht gezogen hat.

Die Remmo-Familie ist in Deutschland vor allem durch ihre Verbindung zu spektakulären Kriminalfällen bekannt geworden.

Die klare Stellungnahme der Bundesinnenministerin signalisiert, dass die Regierung bei der Einbürgerung eine strikte Linie verfolgt und dabei die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Grundwerte in den Vordergrund stellt.

Die Debatte um die mögliche Einbürgerung von Issa Remmo zeigt einmal mehr die Komplexität und Sensibilität solcher Entscheidungen, die weit über individuelle Fälle hinaus gesellschaftliche Relevanz haben.